Wir legen Wert auf eine pünktliche Zahlung der monatlichen Vergütung. Sollten Sie mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsrechnungen in Verzug geraten, behalten wir uns das Recht vor, die Reinigungsleistungen bis zum Ausgleich der Forderungen einzustellen. Der Anspruch auf die Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit bleibt davon unberührt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch uns aufgrund von Zahlungsverzug wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 50 % der Restvergütung bis zum Ende der Laufzeit fällig.
Zahlungsverzug und Leistungsstopp
Informationen zu den Folgen von Zahlungsrückständen und dem Recht der Auftragnehmerin auf Leistungseinstellung.
