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Abwerbeverbot und Vertragsstrafe

Erläuterung zum Schutz unseres Personals und den rechtlichen Konsequenzen bei direkter Abwerbung.

Verfasst von Henning Haltinner

Um die Qualität und Fairness in unserem Netzwerk zu schützen, ist es nicht gestattet, unsere Reinigungskräfte oder Mitarbeitende von Partnerunternehmen während der Vertragslaufzeit sowie bis zu sechs Monate danach direkt abzuwerben oder Arbeitsverträge zu vermitteln. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes wird eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Monatspauschale fällig.

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