Ein „No-Show“ – also das Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne vorherige Absage – ist ein schwerwiegender Verstoß gegen unsere Partnerschaftsvereinbarung. Da die Zuverlässigkeit gegenüber dem Kunden an oberster Stelle steht, hat ein No-Show folgende Konsequenzen:
Strafzahlungen: Bei einem unangekündigten Ausfall werden gemäß unseren Vertragsbedingungen Strafzahlungen fällig.
Wechsel des Dienstleisters: Ein No-Show kann zum sofortigen Entzug des betreffenden Objekts und zur Übergabe an einen anderen Dienstleister führen.
Beendigung der Zusammenarbeit: Wiederholtes Nichterscheinen gefährdet die gesamte Partnerschaft mit Tiger Facility Services.
Bitte beachte: Sollte es einen absoluten Notfall geben, informiere uns umgehend, damit wir gemeinsam eine Lösung finden und den Kunden rechtzeitig informieren können. Ein rechtzeitig gemeldeter Ausfall mit Ersatzgestellung gilt nicht als No-Show.
